rechtliches
allgemeine geschäftsbedingungen
stand 3. august 2026
geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der maison1815 gmbh (im Folgenden: „Produktionshaus“) gegenüber ihren Kunden (im Folgenden: „Kunde“).
Diese AGB gehen allen Bestimmungen und Verträgen vor. Einzig die durch Individualverträge getroffenen Vereinbarungen zur Spezifizierung dieser AGB gehen diesen AGB vor.
Wenn der Kunde andere, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen hat, werden diese nicht Teil des Vertrags, es sei denn, das Produktionshaus stimmt ihrer Anwendung ausdrücklich zu. Diese AGB gelten auch dann, wenn das Produktionshaus Kenntnis von entgegenstehenden oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Kunden hat und die Leistungen trotzdem ausführt.
vertragsschluss
Angebote des Produktionshauses sind freibleibend und unverbindlich. Die Darstellung der Leistungen auf der Website oder in Werbekampagnen des Produktionshauses stellt kein verbindliches Angebot dar.
Der Vertragsschluss zwischen dem Kunden und dem Produktionshaus, kann fernmündlich (insbesondere per Videochat und/oder Telefon) oder schriftlich erfolgen. Fernmündliche Verträge zwischen dem Produktionshaus und dem Kunden werden durch übereinstimmende Erklärungen über das Telefon/ einen Videochat geschlossen. Der Kunde stimmt zu, dass das Produktionshaus das Gespräch oder den Videochat als Beweismittel aufzeichnet.
Schriftliche Verträge zwischen dem Produktionshaus und dem Kunden werden durch eine schriftliche Bestätigung eines Angebots des Produktionshauses durch den Kunden geschlossen. Die schriftliche Bestätigung des Kunden kann unter anderem über folgende Kanäle erfolgen: E-Mail, Briefpost, rechtsgültige Unterzeichnung eines individuellen Kaufvertrags.
Sobald ein Angebot durch den Kunden im Bexio Netzwerk angenommen wird, wird ebenfalls ein Vertragsverhältnis begründet. Die Akzeptanz der Offerte durch den Kunden im Bexio Netzwerk gilt als verbindliche Zustimmung zu den Vertragsbedingungen und den darin aufgeführten Leistungen.
Dass Produktionshaus behält sich das Recht vor, bis zu 7 Tage nach Vertragsschluss ohne Begründung aus dem Vertragsverhältnis zurückzutreten. In diesem Fall verpflichtet sich das Produktionshaus, bereits erhaltene Vergütungen zurückzuerstatten und ausgestellte Rechnungen zu stornieren.
leistung des produktionshauses
Das Produktionshaus erbringt Leistungen im Bereich Film und Bild. Einzelheiten der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder dem schriftlichen Vertrag. Das Produktionshaus ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen Dritte einzusetzen. Sollte der Kunde Leistungen ausserhalb des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs und Kostenrahmen verlangen, sind diese zusätzlich zum vereinbarten Preis zu vergüten. Alle zusätzlichen Kosten, die im Zusammenhang mit diesen Leistungen anfallen, sind vom Kunden zu tragen.
Alle Unterlagen, elektronischen Daten und Aufzeichnungen (inklusive Rohmaterial von Drehtagen), die vom Produktionshaus im Zusammenhang mit der Arbeit an dem Auftrag erstellt werden, verbleiben beim Produktionshaus und können nicht vom Kunden verlangt werden. Durch die Bezahlung des vereinbarten Honorars schuldet das Produktionshaus die vereinbarte Leistung, aber nicht die Zwischenschritte, wie Skizzen, Entwürfe, Produktionsdaten usw., die dazu führen.
dauer und zusammenarbeit
Die Dauer der Zusammenarbeit zwischen dem Produktionshaus und dem Kunden wird im jeweiligen Angebot definiert. Wird das Vertragsverhältnis durch den Kunden frühzeitig gekündigt, stellt das Produktionshaus jegliche Leistungen unverzüglich ein. In diesem Fall hat der Kunde kein Anrecht auf eine Rückerstattung des Honorars und ist verpflichtet, allfällige ausstehende Raten vollumfänglich zu begleichen.
honorar
Die Vergütung des Produktionshauses wird bei Vertragsschluss festgelegt. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder dem schriftlichen Vertrag. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kunde zur Vorauszahlung verpflichtet. Der vereinbarte Betrag ist unmittelbar nach Vertragsabschluss fällig. Allfällige Spesen oder Kosten des Produktionshauses im Zusammenhang mit den Dienstleistungen werden monatlich abgerechnet bzw. weiterverrechnet. Die Übermittlung der Ab-/Rechnung per E-Mail ist ausreichend.
pflichten des produktionshauses
Das Produktionshaus verpflichtet sich, alle ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Das Produktionshaus wahrt und fördert die Interessen des Kunden bestmöglich.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die das Produktionshaus nicht zu vertreten hat, wie natürliche Abnutzung, höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, fehlende Internetverbindung, rechtswidrige Eingriffe in Telekommunikationseinrichtungen und -netze, Überlastung des Netzes, mutwillige Verstopfung der elektronischen Zugänge durch Dritte, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse.
Das Produktionshaus wird den Kunden auf Folgen seiner Weisungen aufmerksam machen und unzweckmässige Anordnungen und Begehren mündlich oder schriftlich (auch per E-Mail) abmahnen. Beharrt der Kunde trotz Abmahnung auf seiner Weisung, ist das Produktionshaus für deren Folgen nicht verantwortlich.
pflichten des kunden
Der Kunde übernimmt die Verantwortung, dass durch die Leistungserbringung mit von ihm beigebrachten Entwürfen, Logos, Grafiken, Bildern, Texten, Modellen, Zeichnungen oder Muster etc. keinerlei Rechte Dritter verletzt werden und räumt dem Produktionshaus zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen ein kostenloses Nutzungsrecht daran ein. Verletzt das Produktionshaus Rechte Dritter, so hält der Kunde das Produktionshaus vollumfänglich schadlos.
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen, welche zur Leistungserbringung durch das Produktionshaus erforderlich sind, jeweils umgehend vorzunehmen. Insbesondere wenn der Kunde dem Produktionshaus die zur Erbringung der Leistungen notwendigen Rechte oder Materialien nicht (rechtzeitig) eingeräumt bzw. zur Verfügung gestellt oder die vom Produktionshaus zur Erbringung der Leistungen benötigten technischen oder anderweitigen Angaben bzw. (An-)Weisungen nicht (rechtzeitig) mitgeteilt hat, kann seitens Produktionshauses kein Leistungsverzug eintreten.
Der Kunde hat dem Produktionshaus im Zusammenhang mit der vereinbarten Leistungserbringung erforderliche Daten, Informationen und/oder Unterlagen unaufgefordert, vollständig und inhaltlich korrekt zu übergeben. Das Produktionshaus geht davon aus, dass die gelieferten Daten, Informationen und/oder Unterlagen richtig und vollständig sind. Zur Prüfung der Richtigkeit und Ordnungsmässigkeit von Daten, Informationen und/oder Unterlagen sowie Zahlen des Kunden ist das Produktionshaus nur verpflichtet, wenn dies explizit vereinbart wird.
Der Kunde ist verpflichtet, das Produktionshaus unverzüglich darüber zu informieren, falls er vor oder während der Zusammenarbeit mit dem Produktionshaus gegen die Richtlinien von Social-Media-Plattformen verstossen hat oder verstösst. Sollten aufgrund von solchen Verstössen Probleme entstehen, die die Leistungen des Produktionshauses beeinträchtigen, ist das Produktionshaus berechtigt, die Zusammenarbeit mit dem Kunden ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu beenden. In diesem Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Vergütungen oder sonstiger Kosten. Wird die Zusammenarbeit fortgeführt, ist das Produktionshaus berechtigt, den dadurch entstandenen Mehraufwand auf Stundenbasis abzurechnen.
fristen und termine
Fristen und Termine für die Leistungserbringung sind für das Produktionshaus nur verbindlich, wenn diese im jeweiligen Angebot vorgesehen oder auf Anweisung des Kunden hin schriftlich bestätigt worden sind.
Die Einhaltung solcher Fristen und Termine setzt in jedem Fall die rechtzeitige Erfüllung der für die Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungspflichten des Kunden voraus.
Sofern im jeweiligen Angebot oder den Anweisungen des Kunden nicht ausdrücklich festgehalten, gelten vereinbarte bzw. schriftlich bestätigte Termine nicht als Fixtermine bzw. Verfalltage i.S.v. Art. 102 Abs. 2 OR. Erfolgt bis zu einem solchen Termin die Leistung nicht oder nicht vereinbarungsgemäss, gerät das Produktionshaus erst durch Mahnung des Kunden in Verzug.
Wegen Nichteinhalten von Terminen und Fristen kann der Kunde keinen Schadenersatz geltend machen oder vom Vertrag zurücktreten. Das Produktionshaus lehnt jede Haftung für solche Schäden ab. Ausgenommen von dieser Haftungsbeschränkung sind Fälle, für welche das Produktionshaus aufgrund vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten einzustehen hat und in denen die termingerechte Ablieferung gemäss jeweiligen Angebot wesentlicher Vertragsbestandteil ist oder deren Wesentlichkeit in einer schriftlichen und vom Produktionshaus bestätigten Anweisung ausdrücklich festgehalten und rechtzeitig mitgeteilt wurde. Eine Haftung für Zufall ist ausgeschlossen.
Wird die fristgerechte Erfüllung durch das Produktionshaus, deren Zulieferer oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt verunmöglicht, so ist das Produktionshaus während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit.
geheimhaltung und datenschutz
Die Parteien tauschen im Rahmen ihrer Zusammenarbeit Informationen aus. Dabei werden möglicherweise Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche Informationen in mündlicher und schriftlicher Form zugänglich gemacht. Die Parteien sind diesbezüglich zur Verschwiegenheit verpflichtet, insbesondere in Bezug auf Geschäft und/oder Fabrikationsgeheimnisse des Kunden.
Das Produktionshaus darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen des Vertrages verarbeiten und verwenden. Das Produktionshaus hat Massnahmen zu ergreifen, um die Sicherung der Daten gemäss gesetzlichen Vorschriften sicherzustellen.
Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch das Produktionshaus vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass das Produktionshaus auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist, Informationen vom Kunden diesen oder Dritten bekannt zu geben.
Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftragte Dienstleistungspartner oder sonstige Dritte weitergegeben werden.
Wenn nicht ausdrücklich durch den Kunden untersagt, behält sich das Produktionshaus das Recht vor, gewisse Daten (beispielsweise, aber nicht beschränkt auf: Transformation des Kunden durch die Zusammenarbeit, Anzahl Bewerbungen, Massnahmen zum Erreichen der gesetzten Ziele) zu eigenen Marketingzwecken zu verwenden. Das Produktionshaus verpflichtet sich jedoch, den Kunden zu informieren und um Erlaubnis zu fragen, bevor besagte Daten veröffentlicht werden.
urheberrecht
Mit dem vollständigen Bezahlen des vereinbarten Honorars erhält der Kunde das Recht, die gelieferten Inhalte (“Deliverables”) zeitlich und räumlich uneingeschränkt zu nutzen. Für diese Rechteeinräumung ist keine zusätzliche Entschädigung geschuldet. Rechte an Arbeiten, die zum Zeitpunkt des Vertragsendes noch nicht bezahlt sind, bleiben vorbehaltlich anderer Vereinbarungen beim Produktionshaus.
Das Urheberrecht verbleibt beim Produktionshaus. Dem Kunden ist es untersagt, die gelieferten Inhalte zu verändern oder an Dritte weiterzugeben.
Das Produktionshaus behält sich das Recht vor, das Rohmaterial aus Kundenprojekten zu Marketingzwecken weiterzuverwenden. Voraussetzung dafür ist die schriftliche Einwilligung aller Personen, die im Material zu erkennen sind.
datenaufbewahrung und -löschung
Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgt nach Abschluss des Projekts ausschliesslich die Übergabe der im Angebot definierten und final freigegebenen Ergebnisse („Deliverables“) in der vereinbarten Form. Ein Anspruch auf Herausgabe oder Überlassung von Rohdaten, Projektdateien, Arbeitsmaterialien oder Sicherungskopien besteht nicht-
Eine Aufbewahrung von Projekt- und Produktionsdaten für den Kunden erfolgt durch das Produktionshaus nur, wenn dies vorgängig schriftlich vereinbart wurde.
Ohne eine solche Vereinbarung besteht keine Verpflichtung zur Archivierung oder Speicherung von Kundendaten über den Projektabschluss hinaus.
Werden Daten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden aufbewahrt oder zu einem späteren Zeitpunkt erneut bereitgestellt, erfolgt dies ausschliesslich gegen separate Vergütung. Diese umfasst insbesondere Aufwände für Datenaufbereitung, Systemzugriffe, Export, Datenträger sowie allfällige Transfer- oder Versandkosten.
Nach Übergabe der Deliverables werden sämtliche Projekt- und Produktionsdaten für maximal 10 Kalendertage auf den Systemen des Produktionshauses aufbewahrt. Diese Frist dient ausschliesslich internen Sicherungs- und Abwicklungszwecken und begründet keinen Anspruch des Kunden auf Datenzugriff.
Nach Ablauf dieser Frist erfolgt die endgültige und unwiderrufliche Löschung sämtlicher Projekt- und Produktionsdaten, inklusive Rohmaterialien, Arbeitsdateien, Exporten und Sicherungskopien, ohne weitere Ankündigung.
Der Kunde ist ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Deliverables selbst für deren Sicherung und Archivierung verantwortlich. Eine Wiederherstellung gelöschter Daten ist ausgeschlossen.
haftung
Jede Haftung des Produktionshauss für durch leichte und mittlere Fahrlässigkeit verursachte Schäden wird im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Das Produktionshaus haftet nicht für Vermögens- und mittelbare, indirekte oder Folgeschäden, wie z.B. entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Schäden infolge Downloads.
Das Produktionshaus haftet nicht für Schäden, die von durch sie beigezogenen Hilfspersonen sowie Dritten (z.B. Subunternehmern usw.) infolge leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit verursacht werden. Das Produktionshaus lehnt jegliche Haftung für Schäden, die im Zusammenhang mit Kandidaten, die durch die Dienstleistung des Produktionshauses sgeneriert werden, vor, während und nach der Einstellung entstehen, ab.
Das Produktionshaus lehnt jegliche Haftung für Schäden, die durch rechtswidrige Datenverarbeitung auf Kundenseite entstehen, ab.
streitigkeiten
Bei Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüchen aus diesem Vertrag (oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, wie dessen Gültigkeit, Auflösung etc.) wird zunächst eine Mediation durchgeführt. Auf die Erhebung einer ordentlichen Klage wird bis zur Beendigung der Mediation verzichtet. Sitz des Mediationsverfahrens ist die Schweiz. Die Sprache der Mediation ist Deutsch.
Sofern die Kosten der Mediation nicht durch die Verfahrensregeln der gewählten Mediationsinstitution geregelt sind, werden diese im Einigungsfall von beiden Parteien je zur Hälfte getragen. Im Nichteinigungsfall sind die Kosten des Ansprechers vorzuschiessen. Diese Mediationskosten bilden im nachfolgenden Gerichts- oder Schiedsverfahren Teil des ersatzfähigen Schadens und werden gemäss dem Ausgang des Gerichts- oder Schiedsverfahrens, gleich wie die Gerichts- oder Schiedskosten, als Vorverfahrenskosten verteilt resp. auferlegt.
schlussbestimmungen
Sollten Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die wegfallende Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der wegfallenden Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall einer Lücke.
Rechte und Pflichten darf der Kunde nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung des Produktionshauses abtreten. Das Produktionshaus behält sich das Recht vor, solche Anfragen ohne Begründung abzulehnen.
Es gilt das schweizerische Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist die Schweiz.